Neuer negativer Trend im Vormarsch
Hier hat sich niemand verschrieben, Sie lesen richtig. Es geht um die Abzocke der vermeintlichen Abzocker. Strafrechtlich gesehen ist dies Betrug, soweit der Autor dieses Artikels rechtlich bewandert ist. Dieser Betrug ist jedoch nicht beweisbar. Es ist letzter Zeit in Mode gekommen für Dienstleistungen nicht zu bezahlen. Die Nichtbezahler haben nämlich gelernt, dass es eine zivilrechtliche Angelegenheit ist, eine Dienstleistung „zu stehlen“. Dies ist kein Diebstahl, so wie man einen Lippenstift oder ein Auto stiehlt. Man kann eine Dienstleistung nämlich nicht stehlen. Es kann also nichts passieren, wenn man einen Handwerker für seine Leistungen nicht bezahlt. Am einfachsten klappt das beim Schlüsseldienst. In den allermeisten Fällen kommen die Monteure allein und ohne Kollegen, also ohne Zeugen.
Die Vorgangsweise der Täter ist einfach und dreist. Die ausgesperrten Kunden rufen den Schlüsseldienst und lassen sich vom einsamen Monteur die Tür öffnen. Anschliessend verschwinden sie in der Wohnung und schliessen die Türe von innen. Das war`s! Fertig! Verschwunden auf Nimmerwiedersehen! Der Schlüsselmann steht vor der Wohnung schaut wie die Kuh vorm neuen Tor und ist nahezu machtlos. Die Polizei interessiert die Angelegenheit nicht, da es ja keine Straftat ist. Entschliesst sich der Schlüsseldienst vor Gericht zu ziehen, so zieht er dort garantiert den Kürzeren. Ohne Zeugen ist da nichts zu machen. Der Kunde streitet vorm Richter alles ab. Er weiss eigentlich nicht was der Monteur will, er hat nie einen Schlüsseldienst gerufen. Also wird der Schlosser auf eine Mahnklage verzichten und wieder nach Hause fahren. Vergessen Sie die Beweise, mit Handydaten und Anruferlisten. Das hier ist die Realität und nicht Tatort.
Viele Kollegen beklagen in letzter Zeit diesen neuartigen Volksport, vorwiegend nachts.
Der Betrogene ist nicht der Schlüsseldienst allein, sondern vielmehr der ehrlich bezahlende Kunde, denn er muss für die Ausfälle des Handwerkers aufkommen.
Der Betrogene sind also Sie!