Manchmal sind Wohnungstüren so massiv gesichert, dass sie auch der beste Schlosser nicht ohne Totalzerstörung öffnen könnte. Es bleibt nur der Weg durchs Fenster. Ist ja im Normalfall kein grosses Problem. Das Dumme ist nur, wenn die Wohnung im vierten Stock liegt. Also, was soll`s: Rauf auf Dach und abseilen! Ja auch das muss ein guter Schlüsseldienst draufhaben. Da wird der Schlüsselmann schnell zum Fassadenkletterer. Eine Bergsteiger Ausbildung kommt dem Schlossermeister vom Notdienst bei solchen Einsätzen entgegen.
Archiv für den Monat März 2014
Körperliche Unversehrtheit
Hund biss Einbrecher
Selbst wenn beim Lesen eines solchen Artikels bei einigen Hausbesitzern tiefe Freude aufkommt, sollte niemand vergessen, dass auch Einbrecher Menschen sind. Damit steht ihnen das Menschenrecht absolute Unversehrtheit zu! Niemand weiss den Grund und das Motiv des mutmasslichen Einbrechers. Dies festzustellen ist Aufgabe des Gerichts. Der Mensch könnte aus gutem Grund „eingebrochen“ sein. Vielleicht war er auf der Flucht vor Verbrechern, und suchte Schutz in einem Haus, jetzt nur als Beispiel genannt. Niemand hat das Recht einen andern zu verletzen, auch kein Hauseigentümer!
Wie es in diesem speziellen Fall dazu gekommen ist entzieht sich der Kenntnis des Autors. Es wird jedoch garantiert eine Untersuchung geben.
Lieber Leser, hüten Sie sich einen Einbrecher selbst zu judizieren und einen Hund auf ihn zu hetzen! Es könnte von einem Staatsanwalt als ein versuchtes Tötungsdelikt angesehen werden.