Einen Einbruch aufzuklären, dies ist die Angelegenheit der Polizei. Einen Einbrecher zu verurteilen, dies ist Angelegenheit der Justiz. Einen Einbruch zu verhindern, dies ist IHRE Angelegenheit. Niemand sonst ist dafür zuständig. Und das sollten Sie auch tun. Es könnte sonst passieren, dass Ihnen ein Verbrecher lieb gewonnen Andenken stiehlt oder Ihnen das Gefühl der Behaglichkeit und Sicherheit in Ihrem Zuhause nimmt. Das ist traurig, aber über diese Verluste kommt man hinweg.
Es geht jedoch noch schlimmer. Viel schlimmer. Ein Einbrecher in Leipzig hat bei einem Wohnungseinbruch einen jungen Mann seinen Liebling getötet. Der skrupellose Verbrecher tötete die Katze des Wohnungsbesitzers auf grausamste Weise. Über solch eine Tat kommt kein Opfer hinweg, und das ist noch immer nicht der Zenit des Verbrechens. Manche Täter schrecken selbst vor Vergewaltigung und Mord nicht zurück.
Deshalb der gute Rat des Einbruchsschutzspezialisten Michael Bübl:
Verhindern Sie einen Einbruch!
Der Täter darf niemals in Wohnung gelangen!