Leicht hat es ein Schlüsseldienst nicht. Folgendes ist passiert irgendwo in Deutschland. Eine Rentnerin hat sich in einer Kleinstadt an einem Sonntag ausgesperrt. Beide ansässigen Schlüsseldienst waren nicht erreichbar, es ist ja auch Sonntag. Auch ein Schlüsselmann mag mal frei haben. Also hat die Dame eine Firma aus einer anderen Stadt angerufen. Dieser kam nach einer Stunde, was man als sofort werten kann, klärte die Dame über die Kosten auf und öffnete die Türe innerhalb von 20 Sekunden.
Was jetzt folgt ist an Dreistigkeit schwer zu überbieten. Die Dame rief die Polizei und erstattete Anzeigen im grossen Stil. Die zwei Schlüsseldienste erhielten ein Anzeige wegen unlauteren Wettbewerbs, weil sie NICHT gearbeitet hatten, und der auswertige Schlüsseldienst wurde angezeigt wegen Wucher. Der Mann verlangte 300 Euro. Zugegeben kein Schnäppchen, aber in Anbetracht der Umstände und entstandenen Kosten doch gerechtfertigt (Sonntag, weite Anfahrt, Bereitschaft, Sofort Einsatz, keinerlei Beschädigung).
Jetzt stellt sich für die Gewerbetreibenden die Frage, wie und ob man arbeiten soll und darf?
Tust du nichts, landest du vor Gericht – Tust du was, landest du auch vorm Kadi!