Am Silvesterabend ist einem Pensionisten-Paar die Tür zugefallen. Keine Hexerei, kein Mahleur. Sollte man glauben. Man ruft den Schlüsseldienst, dieser öffnet die Wohnung und alles ist wieder in Ordnung. So ist die übliche Vorgangsweise. In diesem Fall jedoch nicht. Das Paar hat einen grossen Fehler gemacht. Sie haben einen Vertrag unterschrieben, welchen ich nicht. Verträge sind meist gültig, jedoch nicht immer. Zum Beispiel kann man in diesem Fall den Vertrag anfechten.
Warum?
Ganz einfach, weil das Stiegenhaus dunkel war und man nicht in der Lage war, den Vertrag genau zu lesen. Man kann, aber man muss damit nicht durchkommen, jedoch stehen die Chancen nicht schlecht mit einem Rechtsanwalt.
Was natürlich gar nicht geht, ist dass die beiden unter Druck gesetzt wurden. Das darf man nicht. Ob und wie und so weiter, muss ein Gericht klären.
Am besten ist in so einem Fall, man ruft die Polizei. Macht sich der Schlüsseldienst aus dem Staub, so hat man nichts verloren, man ruft einfach einen anderen.
Ein weiterer kostbarer Tipp vom Schlossermeister: Unterschreiben Sie nichts!
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Abzocke – Nein Danke! Schlüsseldienst Tipps: Profi Tricks