(Erfurt) Ein 23 Jähriger übereifriger Nachbar sah einen Mann, welcher sich an aus seiner Sicht unrechtmässig an der Haustür des Nachbars zu schaffen machte. Sofort erfüllte er seine Bürgerpflicht und rief die Polizei. Die Beamten erschienen in Massen und mit Blaulicht, um den vermeintlichen Verbrecher dingfest zu machen. Der verdächtigte Einbrecher machte jedoch keinerlei Anstalten zu flüchten. Er war nämlich ganz und gar kein Verbrecher, er hatte einfach seinen Schlüssel vergessen und öffnete seine Wohnung mit einer Plastikkarte, wie im Krimi.
Hund erkannte ihn sofort
Als Beweis diente dem Mann abgesehen von Ausweis, Meldezettel, und der Aussage seiner Freundin zusätzlich das Freudengejaule seines Hundes. Dieser hatte den Vergesslichen längst als Herrchen erkannt. Zusätzlich konnte der Mann den Schlüssel der Staatsmacht vorlegen und die Funktion vorführen.
Schlechte Nachrede bleibt
Auch wenn sich der vermeintliche Einbruch als ungute Situation entpuppt hat, und der eines Verbrechens verdächtigte Nachbar als rechtschaffender Bürger gezeigt hat, so bleibt in der Nachbarschaft trotzdem ein bitterer Beigeschmack. In der Siedlung bleibt der Mann für immer und alle Zeit „der Einbrecher“ und „da war schon mal was bei dem“ oder „Die Polizei soll mal bei dem schauen, der hat sich schon einmal rausgeredet“! Abgesehen davon steht sein Name in den Akten der Polizei, als „einer Tat Verdächtigter“. Zwar unschuldig, aber dennoch verdächtigt.
Danke, lieber Nachbar! Danke für den guten Ruf!
Zweimal schauen
Man sollte sich sicher sein, wenn man seinen Nachbarn bei der Polizei anzeigt. Mit denunzieren und anschwärzen werden keine Verbrechen verhindert. Mit falschen Beobachtungen und haltlosen Verdächtigungen bringt man sich und seine Nachbarschaft in Teufelsküche und verursacht der Polizei unnötige Arbeit. Ein Einbrecher wird wohl kaum versuchen eine halbe Stunde mit einer Plastikkarte eine Haustür zu öffnen.
(Autor: Michael Bübl)