Überhöhte Forderungen – Nicht zahlen

Immer wieder liest und hört man von unvorstellbaren hohen Forderungen von Schlüsseldiensten. Tausend Euro, zwei Tausend Euro, oder gar noch mehr wird verlangt. Den Kunden haut es bei solch einer Rechnung meist um, allzu verständlich. Berichtet wird, dass diese Handwerker aggressiv auftreten und mit gewaltigen Druck eine Zahlung erreichen möchten. Solange es sich nicht um Nötigung handelt, darf er das. Falls der Kunde jedoch der Meinung ist, dass er genötigt oder gar erpresst wird, dann bleibt nur mehr der Weg zur Polizei. Die Polizei ist schnell da und beruhigt die Situation. So kann nicht geschehen was negative Folgen für alle hat.

Wichtig:
Wenn der Kunde der Meinung ist, dass die Rechnung zu hoch ist, dann gibt es einen guten Weg, den Rechtsweg. Einfach nicht zahlen und lassen sie den Handwerker den Schritt zum Gericht gehen. in den allermeisten Fällen wird die Abzockfirma NICHT Klage einreichen und die Sache nach unzähligen Drohbriefen mit Einschüchterungen ruhen lassen. Der Grund ist relativ einfach. Die Gerichts- und Anwaltskosten muss der Kläger vorstrecken, und die sind um das Vielfache höher als der Rechnungsbetrag. Da der Kläger ein enormes Prozessrisiko hat, er wird (wenn die Forderung unrecht ist), verlieren und auf sämtlichen Ausgaben sitzen bleiben. Möglicherweise wird vor Gericht nicht nur eine überhöhte Forderung festgestellt, sondern sogar der Strafbestand von Wucher, oder gar Betrug. Das riskiert keine Firma – Wozu auch?

Tageszeitung Heute veröffentlicht mein Gespräch
In einem Gespräch mit der „HEUTE“ habe ich dieses Insiderwissen dem netten Redakteur mitgeteilt. Er hat es freundlicherweise an die Öffentlichkeit gebracht. So soll es sein. Niemand darf betrogen werden!

Wucher-Schluesseldienst-heute-nicht-zahlen

Schlosser Kollege kämpft ums Überleben

Ein Berufs-Kollege, Wolfgang S. wurde bei der Gasexplosion in Wien Hernals lebensgefährlich verletzt. 25 Jahre lang üben wir den selben Beruf aus. Beide sind wir Schlossermeister und Spezialisten für Sicherheits- und Aufsperrtechnik. Doch da ist ein wesentlicher Unterschied zwischen mir und dem Berufskollegen. Ich lehnte die Arbeit als „Helfershelfer“ und „Vollstreckungsgehilfe“ für das Exekutionsgericht ab. Zweifelsohne, diese Arbeit ist gut bezahlt und daher ein sicheres Einkommen für Schlosser, denn arme Leute wird es immer geben – die man aus der Wohnung rauskatapultiert.

Recht und Moral
Geschichten dieser Art haben aber eine Kehrseite. Nicht alles was rechtlich korrekt ist, ist auch moralisch in Ordnung. Wer einmal Zeuge oder Beteiligter einer Delogierung war, der hat eine andere Einstellung zu dieser Vorgehensweise.
Nicht immer ist alles eindeutig und so manch Mieter gerät gänzlich unschuldig in Misslage und Zahlungsverzug. Rücksicht bleibt hier ungehört und der Rechtsanspruch auf die Wohnung wird durchgeführt – meist ohne Skrupel.

Furchtbare Szenen
Verständlicherweise kommt es da zu „unschönen“ Szenen. Tränen, Schreie, Weinen, Schluchzen sind gang und gäbe. Völlig verzweifelte Delogierungsopfer klammern sich an Türstock oder Einrichtungsgegenständen fest, um das Unausweichliche um Sekunden oder Minuten zu verzögern. Ein sinnloses Unterfangen. Nicht selten kommt es Übergriffen gegen den beauftragten Schlosser. Kleinere Rempler oder „Watschn“ werden üblicherweise übersehen. Mitunter greifen Mieter auch zu richtigen Waffen. Sie wehren sich dann mit allen Mittel die ihnen zur Verfügung stehen. Warum die Leute das machen? Niemand verliert gerne seine Wohnung…., zurecht oder zu unrecht – ist nicht Gegenstand der Delogierung.

Kein Schutz für den Schlossermeister

Steht im Vorfeld bereits fest, dass es zu erheblichen Schwieigkeiten kommen wird, so wird die Exekutive beordert. Sind aber keine Vorzeichen für eine Gewalttätigkeit des Mieters bekannt, so bleibt der Schutz für Exekutor, Zeugen oder Schlosser aus. Wobei der Schlosser „an vorderster Front“ kämpft. Der Schlüsseldienst steht in erster Reihe direkt an der Tür und fängt in den meisten Fällen den Gewaltausbruch des aufgelösten und verstörten Wohnungsmieter dann als erster ab.

Ablehnung von Aufträgen logisch
So sehe ich es als selbstverständlich keine Delogierungsaufträge zu übernehmen. Teils aus moralischen Gründen, aber auch aus Gründen des Eigenschutz. Warum sollte sich ein Schlüsseldienst diesen enormen Gefahrenpotential aussetzen? Ein Bauchstich ist schnell geschehen. Ein Hieb mit einem Basballschläger rasch ausgeteilt, und falls es noch gewaltätiger werden, wie am 26. Jänner in Wien Hernals, so ist der Schlüsseldienst ebenfalls derjenige, welcher ohne Schutz vor der Tür steht und die Wucht der Explosion ertragen muss. Allerschwerste Verletzungen, wie mein Berufskollege Wolfgang S. erlitten hat, sind die Folge dieser Schutzlosigkeit.

Darum: Delogierung – Nein Danke!
Denn so lange man einem in Not gerratenen Menschen, der aus welchen Gründen auch immer unfähig ist seine Miete weiter zu bezahlen – so entgegen geht – ist diese Art der Vorgehensweise einfach unakzeptabel. Ebenso wie die kalte Schulter dem Schlosser und Co hierbei gezeigt wird und die gleich dem Mieter ohnmächtig der ganzen unangenehmen Sachlage gegenüber stehen.

Ohne Vorwarnung und jeglichen Schutz müssen Schlosser oftmals arbeiten Tödlich verletzt zu werden ist keine Seltenheit dabei

Ohne Vorwarnung und jeglichen Schutz müssen Schlosser oftmals arbeiten
Tödlich verletzt zu werden ist keine Seltenheit dabei

Einbruch: Skurrile Gesetze

Heute erzähle ich Ihnen eine Geschichte über Gesetze und deren seltsame Auswüchse. Sie spielt in Amerika, könnte aber wahrscheinlich überall auf der Welt stattfinden. Ein Mann hatte viele Jahre schwer gearbeitet um sich ein Haus kaufen zu können. Aus Angst vor Einbrechern sicherte er das schöne Haus so gut er konnte gegen diese uneingeladen Gäste ab. Auch die Garage vergass er nicht, diese war ebenfalls einbruchs- und ausbruchsicher. Das wurde einem Einbrecher und in späterer Folge dem Hausbesitzer zum Verhängnis.

Einbruch während des Urlaubs
Nach einem arbeitsreichen Jahr packte der Eigentümer des Hauses seine Koffer, um den wohlverdienten Urlaub zu geniessen. Die Garage füllte er noch mit einigen Kilo Trockenfutter und ein paar Schüssel Wasser für die zu Hause gelassene Katze. Wie der Teufel es haben will, wollte exakt zur Urlaubszeit ein Einbrecher in sein Haus gelangen. Er versuchte es über die Garage, aber er tappte in eine Art Falle. Denn ins Haus konnte er nicht, und aus der Garage gab es keinen Ausweg. Er war gefangen und musste sich einige Tage vom Katzenfutter ernähren. Als der Besitzer zurückkam, befreite er den Kriminellen und übergab ihn der Polizei.

Gerichtsbrief mit unglaublicher Anklage
Wenige Wochen später flatterte ein gerichtliche Anzeige ins Haus des Eigentümers. Der Einbrecher hatte den Mann wegen Freiheitsberaubung angezeigt. Der Richter schloss sich der Sichtweise des Einbrechers an und verurteilte den Hausbesitzer zu einer hohen Strafe und noch höheren Schmerzensgeldzahlungen an den Einbrecher. Der Eigentümer besass nicht so viel Geld und musste das Haus verkaufen. Und jetzt, lieber Leser, jetzt kommt der springende Punkt: Der Einbrecher, also der Kriminelle kaufte das Haus. Er hatte ja nun genug Schmerzensgeld erhalten.

Nun wohnt der Verbrecher im Haus und der ehemalige Besitzer ist obdachlos!

Ein unvorstellbares Urteil gegen den Hausbesitzer und für den Verbrecher

Ein unvorstellbares Urteil gegen den Hausbesitzer und für den Verbrecher

Schlaue Einbrecher sind Problem für Schlüsseldienst

Klug und kriminell, das ist eine fatale Mischung für die Gesellschaft. Es gibt Einbrecher, die sind so richtig auf Zack. Diese ausgefuchsten Typen sind nämlich klug genug und machen sich die Hände nicht schmutzig. Sie lassen einbrechen! Wie das geht? Nicht ganz einfach, aber es klappt. Die Kriminellen rufen einen Schlüsseldienst an und lassen die Wohnung von diesem Handwerker öffnen. Die Türschilder haben sie meist im voraus mit falschem Namen überklebt, und einen gefälschten Ausweis können sie auch vorweisen. Niemand kann einen falschen von einen echten Ausweis unterscheiden, jeder Hobbygrafiker mit Laminator kann einen solchen Ausweis ausdrucken. Ein Meldenachweis ist ebenso einfach zu beschaffen bzw zu fälschen.

Kein Verdacht – Papiere in Ordnung
Mit diesen falschen Dokumenten rufen die Gauner den Schlüsseldienst und lassen den Handwerker schuften. Den Lohn bezahlen sie gerne in Aussicht auf fette Beute, denn das Objekt der Begierde ist schon lange ausgekundschaftet und lohnenswert. Der Schlüsseldienst kontrolliert selbstverständlich alle nötigen Papiere und kann nichts Verdächtiges finden. Natürlich ist auch das Verhalten der Verbrecher täuschend ähnlich zu echten Kunden, auch daran haben die Einbrecher gedacht. Der Aufsperrdienst macht seine Arbeit gewissenhaft und hat keinen Grund auch nur im Entferntesten misstrauisch zu werden. Warum sollte er auch? Schliesslich ist ein verlorener Schlüssel sein täglich Brot. Kaum ist der Schlosser mit seiner Arbeit fertig, beginnt der Einbrecher mit seiner. Er räumt in Ruhe das Haus oder Wohnung aus.

Polizei ist keine Gefahr

Wird der Schlosser oder ein Nachbar wider erwarten dennoch misstrauisch, so stellt dies für den schlauen Einbrecher keinerlei Gefahr dar. Er hat genug Zeit zu verschwinden und sollte dies nicht gelingen, so streitet er alles ab. Ein Nachweis ist nahezu unmöglich, hat er doch keinerlei Werkzeug oder sonstige Beweismaterialen bei sich. Er wird der Polizei sagen: „Ich weiss von nichts, ich ging hier nur spazieren!“ Das wars!

Schlüsseldienst landet vor Gericht oder im Knast
Diese Art der modernen Einbrecher stellen die Schlüsseldienste vor immer schwerere Proben und machen ihnen die Arbeit schwer. Unter Umständen wird der Schlüsseldienst wegen Einbruchs angeklagt und auch verurteilt. Für den Richter ist die Sachlage klar: Der Handwerker wurde beim Einbruch erwischt und kann nicht beweisen, dass der ein Opfer ist!

Der Namen am Türschild sagt nichts aus. Lässt sich leicht überkleben

Der Namen am Türschild sagt nichts aus. Lässt sich leicht überkleben

Frührentnerin verklagt Schlüsseldienst

Eine etwas seltsame Auseinandersetzung fand dieser Tage vor einem Gericht statt. Eine Frührentnerin, etwa 40 Jahre alt und seit einigen Jahren in Pension. Die vormals im Staatsdienst tätige musste ihre Arbeit aufgrund von Depressionen aufgeben und sich in Pension begeben. Tut hier zu diesem Artikel keine Sache, dennoch erwähnenswert. Die Dame hat sich vor einigen Wochen an einem Wochenende am Abend ausgesperrt (Das Schloss versagte) und rief einen Schlüsseldienst zu Hilfe.

Schlüsseldienst erschien innerhalb einer Stunde

Die Dame musste nicht allzu lange warten, denn vor Ablauf einer Stunde erschien der Schlosser, ein schlohweisser alter Mann mit vielen Berufsjahren am Buckel. Er kämpfte und werkte knapp vier Stunden an der Tür bis diese geöffnet war. Es ist nicht einfach ein defektes Schoss zu öffnen, ohne die Tür zu beschädigen. Anschliessend montierte der Schlüsselmann einen neuen Zylinder und stellte die Rechnung aus. Etwa 500 Euro (plus die MWST). Der Frühpensionin empfand dies als überzogen und zeigte den Monteur wegen Wuchers an

Gericht verurteilte Schlüsseldienst
Der Richter stellte sich auf die Seite der Rentnerin und verurteilte den Schlosser (67 Jahre) zu einer Geldstrafe und zu einer unbedingten Haftstrafe wegen Wuchers. Die Argumente des Schlüsseldienstes, dass es es sich um Wochenende, und Abend gehandelt hat, liess der Richter nicht gelten. Der Schüsseldienst führte noch an, dass es im Bereitschaftsdienst auch Leerzeiten gäbe, die auch Kosten verursachen. Ausserdem wies er, und das ist eine sehr wichtiger Hinweis, auf die horrenden Sozialabgaben hin, welcher ein Gewerbetreibender zu leisten habe. Kein Interesse seitens des Gerichtes.

Dieses Urteil ist zwar RECHT aber UNGERECHT.

Gewerbetreibende kennen keine Frühpension
Die allermeisten Gewerbetreibenden müssen bis zum Erreichen der Alterspension (65 Jahre) arbeiten und haben so gut wie keine Chance auf Frührente. Trotz oftmals schwerer körperlicher Arbeit seit dem 14ten oder 15ten Lebensalter und enormer Abnutzung von Geist und Körper. Staatsdiener werden anders beurteilt. Viele Beamte benötigen nur ein (Gefälligkeits)gutachten über „Burn Out“ oder Depressionen und schon wird die Pension bewilligt und das immer häufiger im Alter von nicht einmal 50 Jahren. Zwischen 45 und 48 Jahren ist der Rentenantritt beim Staat als normal zu sehen.

Das Schräge an diesem Urteil: Der „Eintreiber“ wird fürs „Eintreiben“ verurteilt!

Es ist nicht so einfach bis fast 70 Jahre zu arbeiten während andere schon mit 40 in Pension sind

Es ist nicht so einfach bis fast 70 Jahre zu arbeiten während andere schon mit 40 in Pension sind

Haft bleibt ihm erspart

Haft bleibt ihm erspart

So treffend formuliert die NÖN, die führende Wochenzeitung Niederösterreichs, die gerichtlichen Schritte gegen Schlossermeister Michael Bübl.

Danke an Frau Veronika Löwenstein von der NÖN für diesen einzigartigen Bericht

NÖN, Michael Bübl

Ein grossartiger Bericht der NÖN über Causa Michael Bübl – Wirtschaftskammer

Schock! Wirtschaftskammer exekutiert Herausgeber der Schlosserzeitung

Nach 25 Jahren Zwangsmitgliedschaft hetzt mir die österreichische Wirtschaftskammer das Gericht an den Hals. Ohne Rechnung und ohne Vorwarnung setzt die Wirtschaftskammer das stärkste Rechtsstaatliche Instrument an und exekutiert mich!

IRONIE der Geschichte:

Besonders grosses Interesse hat die Kammer an meiner beruflichen Tätigkeit: Sie verzichten auf einen Aufsperrdienst. Ich bin Schlossermeister, Lehrlingsausbilder und durch mich haben viele eine solide Arbeit gefunden. Denn ich bin der wohl best bekannteste Handwerksmeister mit einem grossem Herz für Mensch und Tier!

SARKASMUS:

Zum Glück verzichten die Beamten von der Wirtschaftskammer wenigstens auf Haft!
Ich darf in Freiheit bleiben!
Die Erwähnung einer möglichen Inhaftierung ist schockierend!

Für das ist man Unternehmer und schafft Jobs und das allein bei 450 000 (VIERHUNDERTFÜNFZIGTAUSEND) gemeldeten Arbeitslosen in Österreich.

Das ist der richtige Weg!?!

Gerichtsbrief, Gerichtsvollzieher

Wieso arbeiten in der Wirtschaftskammer eigentlich Beamte und keine Unternehmer?
Man fragt sich, ob es der richtige Weg ist in Österreich Arbeitsplätze zu schaffen

Mangelhafter Einbruchschutz schafft verschiedene Opfer

Vor dem Gericht in Mönchengladbach (NRW) wurde dieser Tage ein Jahre zurückliegendes Verbrechen verhandelt. Ein 33 jähriger Mann wurde wegen Einbruchs und Raub mit Körperverletzung zu sieben Jahre Haft verurteilt – ohne echte Beweise.
Im Dezember 2010 drangen mehrere Täter in ein dunkles, vermeintlich leer stehendes Einfamilienhaus ein. Auf der Suche nach Beute drangen die Kriminellen ins Schlafzimmer des Hauses ein und stiessen überraschend auf die Bewohnerin, eine 68 jährige Ärztin. Die Dame wurde von den Tätern brutal niedergeschlagen und schwerst verletzt. Danach flüchteten sie mit dem Fahrzeug der Besitzerin, welches einige Wochen später aufgefunden wurde. In diesem Fahrzeug fand sich DNA des Angeklagten. Dieser beteuerte seine Unschuld und konnte ein Alibi vorweisen. Der Richter folgte trotz der hauchdünnen Sachlage mit den DNA Spuren dem Staatsanwalt und verdonnerte den Mann zu sieben Jahren Kerker. Als Begründung gab er ab, der Angeklagte sei bereits im Ausland wegen Betrugs aufgefallen.

Leidiges DNA Problem

Eine flüchtige DNA Spur auf einem gestohlenen Fahrzeug genügte dem Gericht, einen Mann für viele Jahre in den Knast zu sperren. Jeder Bösewicht weiss jedoch, dass man auf diese Weise einen unliebsamen Menschen auf einfachste Weise aus dem Weg räumen kann. Ein Haar oder ein achtlos weggeworfenes Taschentuch genügt bereits als Beweis. Gut platziert an einem Tatort und die Sache ist gelaufen.

Einbruchschutz ist auch für (falsche) Täter wichtig

Um auf den Kern dieser Geschichte zurückzukommen, sei wieder einmal auf die Wichtigkeit eines massiven Einbruchschutzes hingewiesen. Wäre dieses Haus von einem echten Spezialisten gegen Einbruch gesichert gewesen, wäre dieses ganze Verfahren niemals zustande gekommen. Die Dame wäre niemals Opfer dieses brutalen Überfalls geworden und der 33 jährige Mann wäre nicht zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Möglicherweise ist der Verurteilte sogar unschuldig, und der echte Brutaleinbrecher befindet sich auf freien Fuss.

Einbruchschutz verhindert Opfer!

Schlüsseldienst Werbekleber im Stiegenhaus

In vielen Häusern kleben die Werbeaufkleber irgendeines Schlüsseldienstes. Man findet sie in vielen Farben, in rot oder grün – meistens aber sind es gelbe Sticker. Auf dem Zählerkasten, auf dem Briefkasten, auf dem schwarzen Brett, oder einfach an die Tür geklebt, immer in Augenhöhe, möglichst unauffällig, aber doch auffindbar. Garantiert haben Sie die Werbekleber dieser Kleinfirmen schon öfters entdeckt und möglicherweise haben Sie sich darüber geärgert, vielleicht haben Sie sogar schon mal selbst in einer Notsituation eine diese Firmen angerufen. Für viele Schlüsseldienste ist dies die einzige Möglichkeit überhaupt zu werben und ihr wirtschaftliches Überleben zu sichern.

Kleber sind manchmal unerwünscht
Wie in vielen Angelegenheiten prallen auch hier Interessen aneinander. Schlüsseldienste wollen in den Häusern mit Aufklebern werben, und denen stehen Mieter und Hauseigentümer entgegen, die das Anbringen von Werbung als Besitzstörung und unlauteren Wettbewerb sehen. Ein besonderer Fall passierte in Wien. Ein Schlüsseldienst hinterliess beinahe täglich seine Sticker in mehreren Häusern und störte damit den Besitz der Mieter. Die Auseinandersetzung ging hin und her, und das über Jahre, fast über Jahrzehnte. Kaum war der Sticker abgelöst, klebte der eifrige Mann den nächsten aufs schwarze Brett oder sonst wohin. Bis es den Hauseigentümer reichte und den Schlüsseldienst vor Gericht zerrte. Der Kleinunternehmer war uneinsichtig und wollte es genau wissen und judizierte den Streit aus. Im österreichischen Recht geht es die erste Instanz, dann in die zweite und zum Schluss ein Urteil des obersten Gerichtshof, die dritte und letzte Instanz. Das Ambivalent heisst in Deutschland Karlsruhe. Dann ist Schluss, dieses Urteil ist endgültig und das in vielerlei Hinsicht. Die Streitparteien sind nämlich nach einem solchen Rechtsstreit garantiert pleite. Ein Urteil des obersten Gerichtshofes können sich im Normalfall nur Banken und Versicherungen leisten.

Urteil in der dritten Instanz war keine Überraschung
Das Pech für den Mann war vorauszusehen. Der Kleinunternehmer hat alle Instanzen durchgezogen und er hat alle Prozesse verloren! Was ja auch irgendwie logisch ist. Man sollte schon einsehen, dass es verboten ist Werbekleber auf fremdes Eigentum zu platzieren. Wenn man das schon macht, dann sollte man die Verwaltung fragen und höflich bitten. Der Bitte wird in den allermeisten Fällen nachgegeben, denn ordentliche Hausverwaltungen haben in der Regel ein Interesse im Falle eines Notfalls auf seriöse Schlüsseldienste für ihre Mieter zurückgreifen zu können. Allerdings muss jeder Unternehmer auch akzeptieren, dass seine Werbung auch unerwünscht sein kann.

Unvorstellbar teuer

Niemand kann sich vorstellen, welche Unsummen dieses Verfahren gekostet hat. Mit Beträgen bis zu 500 000 Euro muss aber gerechnet werden, und das bei einem kurzen Verfahren. Um diesen Betrag hätte der Schlüsseldienst garantiert auch andere Werbemöglichkeiten gefunden, z. B. Eine eigene Fernsehsendung.

Ein Mann kämpft für sein Recht
Für den Autor dieses Blogs ist dieser Schlüsseldienst Betreiber dennoch ein Held. Dieser Mann tritt mit vollem Einsatz und Leidenschaft für seine Interessen und Rechte ein. Er ist bereit alles zu riskieren und alles auf eine Karte zu setzen. Er ist ein Desperado der Neuzeit und gibt sich nicht so leicht geschlagen. Er hat keine Angst vor Anwälten oder Richtern, er ist furchtlos gegenüber einer verlorenen Schlacht. Immer kann man nicht gewinnen, aber man muss es versuchen!

Schlüsseldienst Werbung

Typischer Werbeaufkleber eines Schlüsseldienstes – fast in jedem Haus zu finden.
Diese Art der Werbung gehört nun der Vergangenheit an. Der Oberste Gerichtshof (OGH) verbietet das Kleben in Stiegenhäusern

Lehrer erschiesst Einbrecher – eigener Sohn

Immer wieder gibt es eine Diskussion ob man auf Einbrecher schiessen darf. Nein, das darf man nicht! Die dumme Ansicht dass ein Einbrecher mit sowas rechnen muss ist schier und einfach falsch. Niemand hat das Recht einen anderen Menschen zu töten oder zu verletzen, und das ist gut so. Niemand kann im Augenblick einer Begegnung sagen, warum sich der fremder Mensch in seiner Wohnung oder Haus befindet. Tausend Gründe können die Ursache sein, möglicher Weise ist der Mensch auf der Flucht vor Verbrechern und sucht Schutz. Oder er ist schwer betrunken, oder steht unter Drogen und hat sich im Haus geirrt. Es kann ja auch sein, dass der Eindringling nur einen Scherz machen will. Um diese Fragen zu klären gibt es Gerichte, und auch das ist gut so.

Dass nicht jeder, der sich im Garten auf dem Grundstück aufhält ein Schwerverbrecher ist, das hat nun eine Familie schmerzlich erfahren müssen. Eine Dame sah nachts eine Gestalt in der Nähe ihres Hauses und rief ihren Bruder, einen Lehrer, zu Hilfe. Der übereifrige Mann, er wohnt gleich neben seiner Schwester, griff sich sofort sein Gewehr und begab sich zum Haus seiner Schwester. Dort begegnete er einen maskierten Mann. Der Lehrer zögerte keine Sekunde und erledigte sein Gegenüber mit der Schimaske mit einem gezielten Kopfschoss aus der nächster Nähe. Es war sein eigener Sohn. (Bericht in der Schweizer Zeitung Blick)

Warum sich der 15 Jährige Bursch beim Haus seiner Tante aufgehalten hat, das werden wir nie erfahren.

Einbrechermaske

Nicht jeder ist ein Verbrecher, der solch eine Maske trägt.
Es kann auch ein Verwandter sein.
Auf jeden Fall gilt: Erschiessen verboten!