Medialer Höhepunkt – Menschenrechtlicher GAU 2014

2014 war ein turbolentes Jahr mit vielen Höhen und einigen Tiefen. Einen absoluten Tiefpunkt, genau genommen ein Tiefpunkt, welcher sich seit 1945 in unserem Jahr nicht ereignen sollte, ist mir, dem Schlossermeister dennoch widerfahren. Mit brachialer juristischer Gewalt wurde ich als freier Mensch gezwungen eine finanzielle Leistung zu erbringen. Ich wurde mittels Gericht aufgefordert einen Betrag von 120 Euro an die Wirtschaftskammer Österreich zu zahlen. Ich fühlte mich zurückversetzt ins tiefste Mittelalter als der Kaiser ein mächtiges Instrument besass.

Menschenrechtlich bedenklich
Jeder selbstständig Erwerbstätige mit Gewerbeschein wird in Österreich gezwungen Mitglied in einer Organisation zu werden und diese finanzieren. Dabei ist es unerheblich, ob dieses Gewerbe ausgeübt wird oder nicht. Selbst eine Ruhendmeldung des Gewerbes gilt nicht als Befreiung vor der Zahllast. Somit werden Menschen ohne Einkommen gezwungen diese Organisation zu finanzieren, ohne jegliche Gegenleistung seitens der Kammer, gegen den freien Willen, gegen jegliche Grundrechte!

Habeas Corpus
Dieses Recht des Kaisers ermöglichte die Obrigkeit jeden Staatsbürger beliebig in den Kerker zu sperren und erst nach Zahlung eines willkürlich festgelegten Geldbetrags wieder zu enthaften. Allerdings sind seit damals etwa 400 Jahre vergangen. Die Abschaffung dieses Adelsrechtes und die Einführung einiger Menschenrechte hat offensichtlich die Feudalherren der WKO noch nicht erreicht.

Ein Brief mit indirekter Haftandrohung
Erstaunlich ist, dass sich unabhängige Gerichte instrumentalisieren lassen zum Zwecke der Kammerfinanzierung und als Geldeintreiber für diese diktatorische (Zitat: Vladimir Putin) Organisation dienen. Ohne jegliche Vorwarnung und ohne den geringsten Versuch einer Kontaktaufnahme der WKO wurde mir ein Brief (Zahlungsbefehl) des Gerichtes zugestellt. „Auf Haft wird verzichtet“ ist auf dem hässlichen Schriftstück als Fussnote vermerkt.

Ein historisch vorbelasteter Österreicher kann lesen

Der Hinweis auf eine mögliche Haftverschonung ist eindeutig, und für mich als Betroffener sowieso sonnenklar. Der Brief des Gerichts ist für einen gelernten und historisch vorbelasteten Österreicher unmissverständlich und eindeutig formuliert.

ZAHL UND DU MUSST NICHT IN DEN TURM



Mein Rechtsempfinden: Sklavenarbeit

Meines Erachtens ist das Vorgehen dieser „Interessensvertretung“ Wirtschaftskammer Österreich ein klarer Verstoss gegen die Grundrechte der Menschen. Ich werde gegen meinen freien Willen gezwungen Mitglied in dieser Organisation zu sein. Der Grundpfeiler meiner Behauptung ist klar und eindeutig. Meine Interessen werden nicht vertreten, da ich mein Gewerbe ruhend gemeldet habe, dennoch muss ich einen Geldbetrag zahlen, und das ist Sklaverei. Die WKO zwingt mich zur Sklavenarbeit. Sklaverei ist abgeschafft.

Einem Zwangsmirtglied mit Haft zu bedrohen, das kann keine Interessensvertretung sein

Einem Zwangsmirtglied mit Haft zu bedrohen, das kann keine Interessensvertretung sein

Gepfändet und Exekutiert wird sofort und ohne Skrupel - Hilfe und Unterstützung für die eigenen Betriebe gibt es keine

Gepfändet und Exekutiert wird sofort und ohne Skrupel – Hilfe und Unterstützung für die eigenen Betriebe gibt es keine

Ein Aufschrei geht durch die Presse.  Liberale und freie Journalisten greifen diesen Affront auf

Ein Aufschrei ging durch die Presse. Liberale und freie Journalisten greifen diesen Affront auf

Im Westen der Republik berichten die Salzburger Nachrichten über die "Enteignung" eines Bürgers.    Und "Westen" ist keine Himmelsrichtung

Im Westen der Republik berichten die Salzburger Nachrichten über die „Enteignung“ eines Bürgers.
Und „Westen“ ist keine Himmelsrichtung

Wirtschaftsnachrichten wie "Format" berichten über den Skandal

Wirtschaftsnachrichten wie „Format“ berichten über den Skandal

Auch im "Trend" ist die Exekution eines Kammermitgliedes ein grosses Thema

Auch im „Trend“ ist die Exekution eines Kammermitgliedes ein grosses Thema

Online Medien wie salzburg24.at machen eine grossen Bericht über die Pfändung des österreichischen Schlossermeister Michael Bübl

Online Medien wie salzburg24.at machen einen grossen Bericht über die Pfändung des österreichischen Schlossermeister Michael Bübl

Haft bleibt ihm erspart

Haft bleibt ihm erspart

So treffend formuliert die NÖN, die führende Wochenzeitung Niederösterreichs, die gerichtlichen Schritte gegen Schlossermeister Michael Bübl.

Danke an Frau Veronika Löwenstein von der NÖN für diesen einzigartigen Bericht

NÖN, Michael Bübl

Ein grossartiger Bericht der NÖN über Causa Michael Bübl – Wirtschaftskammer

Mangelhafter Einbruchschutz schafft verschiedene Opfer

Vor dem Gericht in Mönchengladbach (NRW) wurde dieser Tage ein Jahre zurückliegendes Verbrechen verhandelt. Ein 33 jähriger Mann wurde wegen Einbruchs und Raub mit Körperverletzung zu sieben Jahre Haft verurteilt – ohne echte Beweise.
Im Dezember 2010 drangen mehrere Täter in ein dunkles, vermeintlich leer stehendes Einfamilienhaus ein. Auf der Suche nach Beute drangen die Kriminellen ins Schlafzimmer des Hauses ein und stiessen überraschend auf die Bewohnerin, eine 68 jährige Ärztin. Die Dame wurde von den Tätern brutal niedergeschlagen und schwerst verletzt. Danach flüchteten sie mit dem Fahrzeug der Besitzerin, welches einige Wochen später aufgefunden wurde. In diesem Fahrzeug fand sich DNA des Angeklagten. Dieser beteuerte seine Unschuld und konnte ein Alibi vorweisen. Der Richter folgte trotz der hauchdünnen Sachlage mit den DNA Spuren dem Staatsanwalt und verdonnerte den Mann zu sieben Jahren Kerker. Als Begründung gab er ab, der Angeklagte sei bereits im Ausland wegen Betrugs aufgefallen.

Leidiges DNA Problem

Eine flüchtige DNA Spur auf einem gestohlenen Fahrzeug genügte dem Gericht, einen Mann für viele Jahre in den Knast zu sperren. Jeder Bösewicht weiss jedoch, dass man auf diese Weise einen unliebsamen Menschen auf einfachste Weise aus dem Weg räumen kann. Ein Haar oder ein achtlos weggeworfenes Taschentuch genügt bereits als Beweis. Gut platziert an einem Tatort und die Sache ist gelaufen.

Einbruchschutz ist auch für (falsche) Täter wichtig

Um auf den Kern dieser Geschichte zurückzukommen, sei wieder einmal auf die Wichtigkeit eines massiven Einbruchschutzes hingewiesen. Wäre dieses Haus von einem echten Spezialisten gegen Einbruch gesichert gewesen, wäre dieses ganze Verfahren niemals zustande gekommen. Die Dame wäre niemals Opfer dieses brutalen Überfalls geworden und der 33 jährige Mann wäre nicht zu einer langen Haftstrafe verurteilt worden. Möglicherweise ist der Verurteilte sogar unschuldig, und der echte Brutaleinbrecher befindet sich auf freien Fuss.

Einbruchschutz verhindert Opfer!