Überall wo man hinkommt gibt es Kameras und Videoüberwachung. Das ist sicherlich nichts Neues für Sie, lieber Leser. Es gibt jedoch auch Orte an denen das Filmen verboten ist. Z.B. in Sonnenstudios, Duschen in Fitnessstudios oder in der Sauna. Der Grund ist recht einfach, niemand will in hochprivaten Bereichen gefilmt werden. Die Betreiber halten sich nahezu immer an die Verbote, aber nicht die Gäste und Besucher mit ihren Handys. Jedes Smartphone kann heutzutage gestochen scharfe Videos aufnehmen, also wurden die Handys in der Sauna verboten. Dieses Verbot ist jedoch wirkungslos, denn die Spanner stiegen auf High Tec Geräte wie winzige Kameras in Uhren oder in Haarnadeln um, die man an jeder Ecke im Internet kaufen kann. Unauffällig schleichen unscheinbare Typen herum und machen unbemerkt Aufnahmen von Saunagästen. Vermehrt von nackten Frauen im Ruhebereich, seltener von Männern. Niemand bemerkt die Filmerei, wer ahnt schon, dass der biedere Typ mit der Armbanduhr ein perverser Hobbyfilmer ist? Anschliessend werden die einschlägigen und eindeutigen Videos nett zugeschnitten und auf verschiedene einschlägige Plattformen hochgeladen. Ab nun sind für die ganze Welt sichtbar. So kann es vorkommen, dass so manches Mädel an ihrem Arbeitsplatz wiedererkannt wird und auf ihre Berühmtheit als ungewolltes Aktmodell auf einen XXX-Server angesprochen wird. Wie Sie sich vorstellen können, will nicht jede Frau diese Bekanntheit. Diese Straftat ist keineswegs selten und ist mittlerweile zu einem grossen Problem geworden. Einerseits für die Erotik-Filmstars wider Willen, aber auch für die Betreiber der Klubs und Studios. Denn Aufgrund dieser häufigen Vorfälle meiden immer mehr Frauen diese Sportstätten, was ja logisch ist. Für die Inhaber der Klubs und Saunas ist dieses „Kavaliersdelikt“ (nebenbei: Es ist kein Kavaliersdelikt) ebenso dramatisch. Die Kunden bleiben aus und die Pleite ist so gut wie sicher.
Lieber Leser, Kriminelle zerstören viel mehr als man auf den ersten Blick erkennt. Oder haben Sie jemals an dieses Dilemma eines Saunabetreibers gedacht?
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Totalüberwachung auf der „Wiesn“
Tut mir leid, lieber Veranstalter des Münchner Oktoberfestes, alles hat seine Grenzen. Und diese Grenze ist heuer überschritten worden. Niemand den ich kenne wird das Oktoberfest 2016 besuchen. Der Grund liegt garantiert nicht in Terrorangst oder hohen Preisen oder, dass man keinen Rucksack mit nehmen darf. Der Grund ist einfacher als man glaubt. Niemand wird gerne beim Feiern sprich „Saufen“ gefilmt! Kein Mensch will mit „belastenden Bildmaterial“ archiviert werden. Man weiss ja nicht, was damit geschieht…! Nächsten Tag oder in zwei Jahren sieht alles ganz anders aus……!
Kamera hilft Terroristen
Als Spezialist nehme ich mir die Freiheit und tue eine Kameraüberwachung gegen Terrorismus als Humbug ab, möglicherweise sogar kontraproduktiv. Denn verhindern lässt sich ein Terroranschlag mit der ganzen Filmerei garantiert nicht, möglicherweise spornt das einen Bombentäter sogar noch an: So bekommt der Verbrecher die Öffentlichkeit und Aufmerksamkeit, die er abstrebt.
Kameras verhindern keine Straftat
Eine Überwachung kann möglicherweise hilfreich sein, einen Verbrecher zu überführen und liefert Beweismaterial, das ist gut so. Aber eines kann keine Kamera der Welt: Ein Verbrechen verhindern, geschweige denn einen Terroranschlag verhindern.
Also, liebe Leute von der Wiesn, Was soll das mit den Überwachungskameras?
Totalüberwachung: Dicker Supermarkträuber gefasst
In Österreich war seit einiger Zeit ein Verbrecher unterwegs, ein Räuber wie er im Buche steht. Er überfiel Supermärkte mit Pistole und Maske. Mit der Zeit erlangte der Mann aufgrund seines Äusseren eine gewisse Berühmtheit, man nannte ihn den Bierbauchräuber, zurecht. Einen ganz schönen Ranzen trug er vor sich her. Ob die Wampe echt war, oder nicht, das entzieht sich meiner Kenntnis. Ist auch nicht von Bedeutung, es sei denn, er wollte eine falsche Fährte legen.
Verbrecher unterschätzte Überwachung
Im Grunde genommen plante der Ganove seine Taten genau und ging relativ schlau vor – Aus seiner Sicht. Alle überfallenen Supermärkte lagen weit auseinander, sogar in anderen Bundesländern. Das Kuriose jedoch ist, genau dieser Umstand wurde dem Verbrecher zum Verhängnis.
Wieso? Wie kann einem eine gute Planung zum Verhängnis werden? Ganz einfach, indem man die anderen unterschätzt und sich schlauer vorkommt als man in der Wirklichkeit ist.
Also nochmals, der Räuber setzte sich ins Auto fuhr über die Autobahn zum Objekt seiner Begierde. Einige Wochen, oder Monate später schlug er wieder zu, allerdings fuhr er zu einem anderen Markt. Die Polizei musste nicht viel tun. Sie musste lediglich die Überwachungskameras entlang der Autobahnen, Kreisverkehre oder Kreuzungen auswerten, und die Kennzeichen und die Gesichter der Fahrer vergleichen. Das war´s! Erledigt!
Viermal am falschen Ort zur falschen Zeit, das kann kein Zufall sein.
Allerdings ist diese Art der Fahndung illegal, darum ist diese Geschichte frei erfunden…. und die Polizei hat den Täter auf althergebrachte Art und Weise gefunden!
Nicht übertrieben, oder? Ein ganz schöne Plautze hat der Mann. Echt oder nicht echt, erwischt wurde trotzdem! Gut so!
Kein Schutz durch Überwachungskamera
Es gibt praktisch keine Bereiche im öffentlichen Raum, welche nicht permanent mit Hochleistungskameras überwacht werden. „Die Kameras dienen der Sicherheit!“ lautet das Argument. Dass, diese Behauptung nicht ganz der Wahrheit entspricht, hat sich nun in Wien herausgestellt. Ein Mann, etwa 50 Jahre alt erlitt in einem Aufzug der U-Bahn eine Herzattacke. Er lag sage und schreibe fünf Stunden im Frontal-Blickwinkel einer Überwachungskamera. Das Dumme an der Geschichte ist nur, niemand schaut sich an was die Kamera so filmt. Es interessiert einfach niemanden. Erst, wenn eine Tat begangen wurde, das heisst im schlimmsten Fall ein Verbrechen begangen wurde, erst dann werden die Aufzeichnungen gesichtet. Ziel dieser Sichtung ist, dass der oder die Täter überführt und bestraft werden. Das ist sehr beruhigend für ein mögliches Opfer! Jedes Vergewaltigungsopfer wünscht sich nicht sehnlicher, als dass der Täter „erwischt“ wird und in den Knast kommt, oder? Oder wünscht sich ein Opfer vielleicht etwas anderes? Vielleicht, dass durch die tausenden Kameras ein Verbrechen, eine mögliche Vergewaltigung oder ein Raub verhindert wird? Was glauben Sie?s
Keinerlei Schutz durch Kameras gegen Verbrechen
Dieser Fall in Wien ist der Beweis, dass durch die permanente Überwachung keinerlei Verbrechen verhindert werden. Welchem wahren Zweck die elektronische Überwachung dient, das wird das Fussvolk niemals erfahren. Fest steht, wenn ein Mensch fünf Stunden beim Sterben gefilmt wird ohne irgendwelche Reaktion, dann wäre es an der Zeit, die Kameras wieder abzumontieren.
Kamera dient der Staatsanwaltschaft
Ganz sinnlos waren die Aufzeichnungen des sterbenden Mannes in Wien dennoch nicht. Der Staatsanwalt sieht sich nun den Film ganz genau an, und will jeden Passanten, der im Film zu erkennen ist und nicht geholfen hat, vor Gericht anklagen. Unterlassene Hilfeleistung nennt sich dieses Delikt. Dies gilt natürlich nur für die Passanten und nicht für die Betreiber der Überwachungskameras.
Liebe Leser, Sie können sich also ziemlich in Sicherheit wiegen, dass Ihnen nicht geholfen wird, wenn Ihnen etwas angetan wird. Nichteinmal dann, wenn es genau vor einer Kamera passiert. Man wird sich jedoch (vielleicht) nach Ihrer Anzeige die Aufzeichnungen ansehen und versuchen den Täter ausfindig zu machen.
Der bekommt dann eine Strafe!
Toll!