In Salzburg hat sich ein unfassbarer Fall ereignet. Ein junger Mann, 16 Jahre alt, hatte vor einem Jahr den Wunsch Schlosser bzw. Metalltechniker zu werden. Also wurde er Lehrling in einer Metallbaufirma. Wieviel und was er in einem Jahr gelernt, das wissen wir nicht. Wir wissen nur das Ende seiner Laufbahn. Eines Morgens betrat er die Werkstatt und wurde von seinem Ausbilder beschimpft. Dem noch nicht genug, kam es zu einem tätlichen Angriff auf den Jugendlichen.
Hand traf auf Gesicht
Der Ausbilder schlug dem Lehrling ins Gesicht. Auf Deutsch: Er verpasste ihm eine Watschn, wie man in Österreich sagt, auch Ohrfeige genannt. Der Lehrling verliess die Firma und holte Hilfe, allerdings nicht bei der Polizei, sondern bei seiner Interessenvertretung, der Arbeiterkammer. Diese handelte einen Vergleich aus und der Jugendliche erhält etwa 4000 Euro. Rechtliche Folgen für den Ausbilder hat der Angriff keine, trotz erwiesener Körperverletzung. Irgendwie seltsam, denn Körperverletzung ist ein Offizialdelikt und sollte strafrechtlich belangt werden. Offensichtlich sind die Rechte eines halben Kindes nicht weiter von Bedeutung und jeder Schläger kann sich mit einer mickrigen Zahlung freikaufen.
Also stimmt es: Untermensch Lehrling
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