Abseits des Hochwassers ereignete sich in der Nacht auf Mittwoch ein Vorfall. Ein Ereignis, welches kaum von den Medien aufgegriffen wurde und dennoch für einen jungen Menschen tödlich endete. Ein Taxifahrer gab an, sein Fahrgast wollte ihn am Ende der Fahrt ausrauben und habe ihn mit einen Messer bedroht. Kurzerhand griff der Taxifahrer ins Seitenfach nahm seine Pistole und feuerte auf den auf der Rückbank sitzenden Mann. Der vermeintliche Räuber konnte noch aussteigen und fünfzig Meter laufen. Dann brach er zusammen und starb. Erschossen! Der Taxilenker stieg ebenfalls aus und schoss weitere zwei Mal, obwohl sich der Räuber bereits im Todeskampf auf der Flucht befunden hatte. Ein neunzehnjähriger junger Mensch musste sterben.
Geladene und entsicherte Pistole
Nun sind die Gerichte und Staatsanwälte am Zug. Es muss geklärt werden, was zu klären ist. Für die Fahrgäste ist es alles andere als ein gutes Gefühl mit der Gewissheit in ein Taxi zu steigen, dass der Fahrer ein scharfe und entsicherte Waffe griffbereit hält. Beim kleinsten Versprecher oder der kleinsten Berührung kann der Taxifahrer dies als Überfall deuten und auf der Stelle schiessen. Es ist mulmiges Gefühl zu wissen, dass der unbekannte und fremde Mann am Fahrersitz keine Sekunde zögern wird und von seiner tödlichen Waffe Gebrauch zu machen. Anstatt die Polizei zu verständigen und den hart erkämpften Rechtsstaat walten zu lassen, wird er sofort schiessen.
Niemals geladen
Kein normaler Mensch trägt eine scharfe und ungesicherte Waffe bei sich. Selbst wenn ein Waffenpass dazu berechtigt. Die Gründe sind mannigfaltig. Der Hauptgrund ist die Tatsache, dass jede Waffe gegen sich selbst eingesetzt werden kann. Eine Waffe ist schneller gestohlen oder geraubt als man glaubt. Ein weiterer beachtenswerter Grund für die Waffenverweigerung ist die Argumentation der Staatsanwälte. Er wird dem Träger der Pistole vor Gericht vorwerfen, dass er eine solche Situation gesucht hat, anstatt sie zu vermeiden. Man wird sagen, der Schütze habe nur auf eine Gelegenheit gewartet. Kein Polizist trägt eine ungesicherte scharfe Pistole bei sich. Kein Polizist verwendet seine Waffe, ausgenommen im allerletzten Moment, um Leben zu retten.