Folgende Geschichte hat sich ereigntet. Ein Gast bezog sein Zimmer in einem österreichischen Hotel. Nichts besonderes. Anstatt seinen Schlüssel des Hotels abzugeben, steckte er ihn in seine Tasche und verliess mit dem Schlüssel die Unterkunft. Bei der Rückkehr musste er feststellen, dass er den Schlüssel irgendwo verloren hat. Man sollte nun denken, Na gut, das ist nicht so schlimm, aber es war schlimm. Der Hotelier meinte, er müsse aus Sicherheitsgründen die gesamte Schliessanlage des Hotels tauschen, also auch die Schlösser der anderen Zimmer. Er kaufte eine neue Schliessanlage. Etwa 30 Schlösser wurden gewechselt und dem Gast in Rechnung gestellt, etwa 6000 Euro. Das schon allein ist heftig. Dazu kommt, der übliche Quatsch, Anwalt, Inkasso usw. macht alles zusammen etwa 10 000 Euro. Nicht wenig, würde ich meinen.
Ohne Gericht geht nichts
Ob der Hotelier ein Anrecht auf die Summe hat, das muss ein Gericht klären. Es steht geschrieben, dass der Gast für alle Folgenschäden haftet, im Falle eines Schlüsselverlustes. Im schlimmsten Falle muss also der Gast für diesen immensen Schaden aufkommen.
Egal, wie die Sache ausgeht, Gericht und Streit ist eine enorme Nervenbelastung und sollte vermeiden werden.
Deshalb mein Tipp:
Passen Sie auf den Schlüssel auf!
Oder lassen Sie den Schlüssel an der Rezeption
Oder gehen Sie in ein Hotel ohne Schlüssel
Fragen Sie den Hotelier nach der Haftungsfrage und entscheiden Sie, ob Sie ein solches Risiko in Kauf nehmen wollen, oder ob sich eine andere Hütte findet.