Eine etwas seltsame Auseinandersetzung fand dieser Tage vor einem Gericht statt. Eine Frührentnerin, etwa 40 Jahre alt und seit einigen Jahren in Pension. Die vormals im Staatsdienst tätige musste ihre Arbeit aufgrund von Depressionen aufgeben und sich in Pension begeben. Tut hier zu diesem Artikel keine Sache, dennoch erwähnenswert. Die Dame hat sich vor einigen Wochen an einem Wochenende am Abend ausgesperrt (Das Schloss versagte) und rief einen Schlüsseldienst zu Hilfe.
Schlüsseldienst erschien innerhalb einer Stunde
Die Dame musste nicht allzu lange warten, denn vor Ablauf einer Stunde erschien der Schlosser, ein schlohweisser alter Mann mit vielen Berufsjahren am Buckel. Er kämpfte und werkte knapp vier Stunden an der Tür bis diese geöffnet war. Es ist nicht einfach ein defektes Schoss zu öffnen, ohne die Tür zu beschädigen. Anschliessend montierte der Schlüsselmann einen neuen Zylinder und stellte die Rechnung aus. Etwa 500 Euro (plus die MWST). Der Frühpensionin empfand dies als überzogen und zeigte den Monteur wegen Wuchers an
Gericht verurteilte Schlüsseldienst
Der Richter stellte sich auf die Seite der Rentnerin und verurteilte den Schlosser (67 Jahre) zu einer Geldstrafe und zu einer unbedingten Haftstrafe wegen Wuchers. Die Argumente des Schlüsseldienstes, dass es es sich um Wochenende, und Abend gehandelt hat, liess der Richter nicht gelten. Der Schüsseldienst führte noch an, dass es im Bereitschaftsdienst auch Leerzeiten gäbe, die auch Kosten verursachen. Ausserdem wies er, und das ist eine sehr wichtiger Hinweis, auf die horrenden Sozialabgaben hin, welcher ein Gewerbetreibender zu leisten habe. Kein Interesse seitens des Gerichtes.
Dieses Urteil ist zwar RECHT aber UNGERECHT.
Gewerbetreibende kennen keine Frühpension
Die allermeisten Gewerbetreibenden müssen bis zum Erreichen der Alterspension (65 Jahre) arbeiten und haben so gut wie keine Chance auf Frührente. Trotz oftmals schwerer körperlicher Arbeit seit dem 14ten oder 15ten Lebensalter und enormer Abnutzung von Geist und Körper. Staatsdiener werden anders beurteilt. Viele Beamte benötigen nur ein (Gefälligkeits)gutachten über „Burn Out“ oder Depressionen und schon wird die Pension bewilligt und das immer häufiger im Alter von nicht einmal 50 Jahren. Zwischen 45 und 48 Jahren ist der Rentenantritt beim Staat als normal zu sehen.
Das Schräge an diesem Urteil: Der „Eintreiber“ wird fürs „Eintreiben“ verurteilt!