2014 war ein turbolentes Jahr mit vielen Höhen und einigen Tiefen. Einen absoluten Tiefpunkt, genau genommen ein Tiefpunkt, welcher sich seit 1945 in unserem Jahr nicht ereignen sollte, ist mir, dem Schlossermeister dennoch widerfahren. Mit brachialer juristischer Gewalt wurde ich als freier Mensch gezwungen eine finanzielle Leistung zu erbringen. Ich wurde mittels Gericht aufgefordert einen Betrag von 120 Euro an die Wirtschaftskammer Österreich zu zahlen. Ich fühlte mich zurückversetzt ins tiefste Mittelalter als der Kaiser ein mächtiges Instrument besass.
Menschenrechtlich bedenklich
Jeder selbstständig Erwerbstätige mit Gewerbeschein wird in Österreich gezwungen Mitglied in einer Organisation zu werden und diese finanzieren. Dabei ist es unerheblich, ob dieses Gewerbe ausgeübt wird oder nicht. Selbst eine Ruhendmeldung des Gewerbes gilt nicht als Befreiung vor der Zahllast. Somit werden Menschen ohne Einkommen gezwungen diese Organisation zu finanzieren, ohne jegliche Gegenleistung seitens der Kammer, gegen den freien Willen, gegen jegliche Grundrechte!
Habeas Corpus
Dieses Recht des Kaisers ermöglichte die Obrigkeit jeden Staatsbürger beliebig in den Kerker zu sperren und erst nach Zahlung eines willkürlich festgelegten Geldbetrags wieder zu enthaften. Allerdings sind seit damals etwa 400 Jahre vergangen. Die Abschaffung dieses Adelsrechtes und die Einführung einiger Menschenrechte hat offensichtlich die Feudalherren der WKO noch nicht erreicht.
Ein Brief mit indirekter Haftandrohung
Erstaunlich ist, dass sich unabhängige Gerichte instrumentalisieren lassen zum Zwecke der Kammerfinanzierung und als Geldeintreiber für diese diktatorische (Zitat: Vladimir Putin) Organisation dienen. Ohne jegliche Vorwarnung und ohne den geringsten Versuch einer Kontaktaufnahme der WKO wurde mir ein Brief (Zahlungsbefehl) des Gerichtes zugestellt. „Auf Haft wird verzichtet“ ist auf dem hässlichen Schriftstück als Fussnote vermerkt.
Ein historisch vorbelasteter Österreicher kann lesen
Der Hinweis auf eine mögliche Haftverschonung ist eindeutig, und für mich als Betroffener sowieso sonnenklar. Der Brief des Gerichts ist für einen gelernten und historisch vorbelasteten Österreicher unmissverständlich und eindeutig formuliert.
ZAHL UND DU MUSST NICHT IN DEN TURM
Mein Rechtsempfinden: Sklavenarbeit
Meines Erachtens ist das Vorgehen dieser „Interessensvertretung“ Wirtschaftskammer Österreich ein klarer Verstoss gegen die Grundrechte der Menschen. Ich werde gegen meinen freien Willen gezwungen Mitglied in dieser Organisation zu sein. Der Grundpfeiler meiner Behauptung ist klar und eindeutig. Meine Interessen werden nicht vertreten, da ich mein Gewerbe ruhend gemeldet habe, dennoch muss ich einen Geldbetrag zahlen, und das ist Sklaverei. Die WKO zwingt mich zur Sklavenarbeit. Sklaverei ist abgeschafft.
Einem Zwangsmirtglied mit Haft zu bedrohen, das kann keine Interessensvertretung sein
Gepfändet und Exekutiert wird sofort und ohne Skrupel – Hilfe und Unterstützung für die eigenen Betriebe gibt es keine
Ein Aufschrei ging durch die Presse. Liberale und freie Journalisten greifen diesen Affront auf
Im Westen der Republik berichten die Salzburger Nachrichten über die „Enteignung“ eines Bürgers.
Und „Westen“ ist keine Himmelsrichtung
Wirtschaftsnachrichten wie „Format“ berichten über den Skandal
Auch im „Trend“ ist die Exekution eines Kammermitgliedes ein grosses Thema
Online Medien wie salzburg24.at machen einen grossen Bericht über die Pfändung des österreichischen Schlossermeister Michael Bübl